Onkologische Reha und Krebsnachsorge

Der Weg zurück in den Alltag

Eine onkologische Reha kann Krebspatienten helfen, die körperlichen und seelischen Auswirkungen der Erkrankung zu mildern. An diese schließen sich in der Regel Krebsnachsorgeprogramme an. Die Kombination aus onkologischer Reha und Nachsorgeprogrammen kann viele Krebspatienten beim Übergang von der Behandlung zurück in das normale Leben unterstützen. Außerdem wird bei beiden Maßnahmen stets hinterfragt: Wie ist es um die Lebensqualität der Betroffenen bestellt?

Hier finden Krebspatienten und Angehörige einen Überblick über wichtige Schritte unmittelbar nach der Krebsbehandlung.

Was bedeutet onkologische Reha?

Reha ist die Abkürzung für Rehabilitation. Der Begriff leitet sich aus dem Lateinischen ab und heißt übersetzt „Wiederherstellung“. Was aber ist eine onkologische Rehabilitation? Sie hat das Ziel, dass Patienten im Anschluss an eine Krebserkrankung ihre körperliche und psychische Stabilität zurückgewinnen. Aber auch die sozialen und beruflichen Fähigkeiten sowie die Selbstbestimmung sollen im Rahmen der Reha-Maßnahme gestärkt werden, damit Betroffene im Alltagsleben wieder so gut wie möglich zurechtkommen.1 Es geht darum, eine dauerhafte Behinderung oder eine Pflegebedürftigkeit so gut es geht zu verhindern bzw. zumindest abzuschwächen.2

Denn: Nach einer belastenden Krebsbehandlung kann der Weg zurück in das normale Leben schwerfallen, und Körper und Geist müssen sich meist von den Strapazen der Behandlung erholen. Daher haben fast alle Krebspatienten nach einer Tumorbehandlung einen gesetzlichen Anspruch auf einen solchen Rehabilitationsaufenthalt.3

Onkologische Reha – Wie oft ist sie für Patienten möglich?

Unmittelbar nach dem Krankenhausaufenthalt (spätestens zwei Wochen nach der Entlassung) können Krebspatienten die sogenannte Anschlussheilbehandlung (AHB) in Anspruch nehmen.3 Sollte sich an die Tumoroperation eine Chemotherapie anschließen, kann die AHB entweder nach der Chemotherapie erfolgen oder aber Teile der Chemotherapie werden direkt in der Reha-Klinik durchgeführt. Medikamentenbehandlungen wie z. B. Antihormontherapien können ebenfalls neben den Rehabilitationsmaßnahmen erfolgen.4

Die sogenannte Nach- oder Festigungskur kann bis zum Ablauf eines Jahres nach der abgeschlossenen Behandlung durchgeführt werden. Sowohl die AHB als auch die Nach- oder Festigungskur dauern in der Regel drei Wochen.5

Nachdem eine Reha in Anspruch genommen wurde, darf erst nach vier Jahren eine neue Rehabilitation beantragt werden. Ausnahme hiervon bilden dringende medizinische Fälle.6

Onkologische Reha – Stationär oder ambulant?

Rehabilitationsmöglichkeiten können ambulant, aber auch stationär als Kur erfolgen. Der Vorteil einer stationären Einrichtung ist, dass Patienten dort ganzheitlich – von einem Team aus Ärzten, Therapeuten, Psychologen und Sozialarbeitern – betreut und behandelt werden. Dementsprechend stehen den Patienten hier auch vielfältige Angebote zur Verfügung.5

Bei der ambulanten Rehabilitation werden die Reha-Maßnahmen von Einrichtungen am Wohnort erbracht. Das sind z. B. Physiotherapie, Ergotherapie, Ernährungsberatung oder Psychotherapie. Damit eignet sie sich vor allem für Patienten, die lieber nahe ihrer Familie bleiben möchten und bei denen keine geeignete Reha-Klinik in der Nähe ist, die eine teilstationäre Betreuung anbieten würde. Im Fall einer teilstationären Reha sind Patienten von morgens bis nachmittags in der Rehabilitationseinrichtung, kehren an den Wochenenden und Abenden jedoch nach Hause zurück.4

Vielen Patienten fällt es schwer, für längere Zeit von zu Hause fortzugehen. Besonders für Eltern ist es jedoch wichtig, nach der Krebserkrankung wieder zu genesen, um für die eigenen Kinder da sein zu können. Aus diesem Grund gibt es zahlreiche Kliniken, die eine onkologische Reha mit Kind ermöglichen. Durch eine qualifizierte Kinderbetreuung können sich Eltern dort auf ihre Behandlungen konzentrieren. Vereinzelt gibt es auch Kliniken, die die onkologische Reha mit Hund erlauben. Betroffene sollten hierzu jedoch vorab mit dem behandelnden Arzt und dem Kostenträger sprechen, ob eine Reha mit Kind oder Hund in dem jeweiligen Fall möglich ist.

Welche Reha-Maßnahme die richtige ist, hängt immer von den persönlichen Bedürfnissen der Betroffenen ab, aber auch davon, ob ggf. noch Therapien laufen und wie das Angebot an Reha-Maßnahmen in Wohnortnähe ist.4

Welche Leistungen zählen zu einer onkologischen Reha?

Abhängig von der Art der Krebserkrankung oder Form der Krebstherapie können die Begleit- oder Folgeerkrankungen stark variieren. Deshalb ist eine onkologische Reha immer auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmt.1 Krebspatienten werden für gewöhnlich in die Planung des Reha-Aufenthalts und in die Angebotsauswahl einbezogen. Bei der Aufnahme wird ein auf ihre Bedürfnisse angepasstes Reha-Programm zusammengestellt, mit Therapie- und Schulungseinheiten, aber auch mit Zeit für Entspannung und Erholung.4

Zu den Leistungen der medizinischen Rehabilitation zählen u.a.:

 

Hinzu kommen je nach Spezialisierung der Klinik weitere Angebote, die auf die besonderen Probleme bei Krebserkrankungen ausgerichtet sind.7 Dazu zählen z. B.:

  • Physiotherapie, um die Schulter-Arm-Beweglichkeit nach Brustoperationen zu trainieren,
  • manuelle Lymphdrainage, um Lymphödeme und stauungsbedingte Infektionen im Armbereich zu behandeln4,
  • Sprachschulungen z. B. nach einer Entfernung des Kehlkopfes.8

Wer trägt die Kosten für die onkologische Reha?

Wer die Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen übernimmt, ist von der individuellen Versicherungssituation abhängig und davon, welchen Hintergrund die Reha hat, ob z. B. ein Wiedereinstieg ins Berufsleben geplant ist. Bei gesetzlich Versicherten übernehmen für gewöhnlich die Krankenkassen oder die gesetzliche Rentenversicherung die Kosten. Bei privat Versicherten gilt der jeweilige Vertrag.  Gesetzlich Versicherte müssen ggf. eine Eigenbeteiligung selbst aufbringen, falls sie nicht davon befreit sind.4 Im Falle einer AHB sind es pro Kalendertag höchstens 10 Euro, längstens für 14 Tage.7

Wer letztendlich welche Kosten trägt, klären die verschiedenen Träger untereinander. Der Patient muss sich um die Zuständigkeiten in der Regel nicht kümmern.4

Onkologischer Reha-Antrag – Was Sie wissen sollten

Im Krankenhaus gibt meist schon der behandelnde Arzt oder der Kliniksozialdienst Hinweise, welche Reha-Einrichtung für den Patient infrage kommen könnten. Informationen dazu stellen auch die Reha-Beratungsstellensowie die regionalen Krebsberatungsstellen zur Verfügung. Das geschulte Personal berät zudem zu Fragen rund um die Reha und klärt gegebenenfalls noch vor Abschluss der Behandlung die Antragsstellung und den Zeitpunkt des Beginns der Reha-Maßnahme.4

Auch von zu Hause aus kann man einen Antrag auf onkologische Rehabilitation stellen. Auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung finden sich die entsprechenden Formulare, die dann ausgefüllt an die Kostenträger geschickt werden können. Der Reha-Träger dient auch als Ansprechpartner für offene Fragen.2

Wenn ein Antrag abgelehnt wird, sollte man innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen. Hierzu empfiehlt es sich, auf die Ablehnungsgründe im Detail einzugehen sowie Argumente anzubringen, die für eine Bewilligung sprechen. Binden Sie hierzu Ihren Arzt mit ein.9  

Mit der Reha-Maßnahme soll der Erfolg der Erstbehandlung gesichert werden und möglichen Einschränkungen durch die Krankheit oder die Therapie vorgebeugt werden.2 Damit gehört die medizinische Rehabilitation im weiteren Sinne schon zur Nachsorge, auf die nachfolgend eingegangen wird.

Was bedeutet Krebsnachsorge?

Im Anschluss an die Krebsbehandlung bzw. direkt nach der AHB empfehlen Fachleute Krebspatienten, an Programmen zur medizinischen Nachsorge teilzunehmen. Diese sollen sicherstellen, dass der Krankheitsverlauf regelmäßig kontrolliert wird, mögliche Begleit- oder Folgeerkrankungen frühzeitig erkannt und behandelt werden sowie ein eventuelles Rezidiv rechtzeitig aufgespürt wird.10 Betroffene sollen in dieser Phase fortlaufend betreut und beraten sowie bei der Krankheitsverarbeitung unterstützt werden.

Welche Ziele sollen mit der Krebsnachsorge erreicht werden?

Es ist hilfreich, zu Beginn der Nachsorge individuelle Ziele festzulegen. Wichtig ist, dass die Ziele an die eigene Situation angepasst, realistisch und erreichbar sind. Das kann sich positiv auf das Handeln und die Motivation ausüben und dazu führen, dass Patienten aktiv zu ihrer Genesung beitragen. Die Ziele sollten gemeinsam mit dem Arzt definiert werden. Nachfolgende Punkte können für das Arzt-Patienten-Gespräch im Hinblick auf die Zieldefinition zur Orientierung herangezogen werden:11

  • Art des Tumors sowie entsprechende Leitlinienempfehlungen zur Nachsorge
  • Bisherige Krebsbehandlung sowie ggf. ergänzende Therapien/Erhaltungstherapien
  • Risiko eines Rezidivs und in diesem Fall zur Verfügung stehende Behandlungsoptionen
  • Vorliegen von Beschwerden/Langzeitfolgen sowie Grad der Lebensqualität
  • Vorliegen von Begleiterkrankungen, die die Nachsorge bei mehreren Ärzten/Therapeuten notwendig machen
  • Ansprechpartner für sozialrechtliche Fragestellungen sowie psychische Belange
  • Notwendige Schritte im Fall einer erhöhten Pflegebedürftigkeit
  • Unterstützungsmöglichkeiten durch Angehörige und Freunde
  • Einbindung des Hausarztes
  • Kontaktperson für Notfälle
  • Fahrtdienst zur Klinikambulanz oder zum Facharzt sowie ggf. Zuschüsse

Oberstes Ziel der Nachsorge ist es, mögliche Beschwerden zu lindern und die Lebensqualität zu verbessern. So individuell wie jede Krebserkrankung ist, so individuell gestaltet sich auch die Nachsorge. Daher sollten sich die Nachsorgeziele immer an den persönlichen Bedürfnissen ausrichten.

Wie läuft die Krebsnachsorge für Krebspatienten ab?

Die Leitlinien der Deutschen Krebsgesellschaft empfehlen, welche Untersuchungen im Rahmen der Nachsorge wann anstehen. Symptomfreien Brustkrebspatientinnen werden in den ersten drei Jahren z. B. vierteljährliche Untersuchungen empfohlen. Ab dem vierten Jahr finden die Untersuchungen dann nur noch zweimal im Jahr statt, ab dem sechsten Jahr dann jährlich. Bei Beschwerden sollte aber auch zwischen zwei Nachsorgeterminen ein Arzt aufgesucht werden. Der behandelnde Arzt steht unabhängig davon jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.12 In der Regel hält die Nachsorge so lange an, bis das Risiko eines Rückfalls deutlich gesunken ist und bis Betroffene nicht mehr mit Begleiterscheinungen der Krankheit bzw. der Therapie zu kämpfen haben.

Nachsorgeuntersuchungen starten in der Regel mit einem ausführlichen Arzt-Patienten-Gespräch. Danach wird der Patient körperlich untersucht und ggf. werden zusätzliche diagnostische Verfahren angewandt wie etwa Blutentnahme oder bildgebende Verfahren wie etwa die Mammographie.9

Nicht wenige Patienten fürchten den Nachsorgetermin. Oft besteht die Angst, erneut an einem Tumor zu erkranken. Viele sind daher auch nach Abschluss der Behandlung psychisch stark belastet. In einem solchen Fall kann der Arzt an weitere Fachleute vermitteln wie etwa Psychoonkologen, Selbsthilfegruppen oder Krebsberatungsstellen, aber auch z. B. an Ernährungsberater.9 Für jeden Patienten ergibt sich dann ein individueller Nachsorgeplan, der als Begleitung und Gedankenstütze dienen kann und Platz für Kontrolltermine, Ergebnisse und Notizen bereithält. Einzelne Krankenkassen, Kliniken oder Fachgesellschaften bieten auch Nachsorgepässe an, die Betroffenen helfen, nach Chemotherapien oder Bestrahlungen an die Nachsorgekontrollen zu denken und den Überblick über die notwendigen Behandlungen und Termine zu behalten.13

Wer ist der zuständige Arzt für die Krebsnachsorge?

Mit der Planung der Nachsorge wird meist bereits im Krankenhaus begonnen. Spätestens beim Entlassungsgespräch sollte eindeutig geregelt sein, wer wofür zuständig ist. Das ist umso wichtiger, wenn der Nachsorgeplan Programme bei verschiedenen Ärzten oder Therapeuten vorsieht. Bei einem interdisziplinären Team ist es hilfreich, eine Person festzulegen, die als Hauptverantwortlicher die Nachsorge übergeordnet aus einer Hand koordiniert.8

Die Nachsorge kann sowohl in der Klinikambulanz stattfinden, durch den Arzt, der auch die Krebsbehandlung überwacht hat, als auch bei einem niedergelassenen Facharzt. Die Wahl ist u.a. abhängig vom Therapieverfahren sowie vom Fahrtweg zur Klinik.8 Daneben ist es wichtig, einen vertrauensvollen Arzt zu finden. Am besten ist es, wenn sich dieser Arzt auf die Behandlung und Betreuung von Krebspatienten spezialisiert hat.10 So gibt es z. B. Frauenärzte mit dem Schwerpunkt Gynäkologische Onkologie oder hauptsächlich onkologisch tätige Urologen. Daneben kann ein niedergelassener Facharzt auch zusammen mit einem Krankenhaus für die Nachsorge zuständig sein.8

Wenn Klinik oder Facharzt nicht in der Nähe sind, ist es wichtig, zusätzlich den Hausarzt für allgemeine medizinische Belange sowie für Notfälle einzubinden. Ihm sollten alle Informationen zur bisherigen Therapie, zur Nachsorge und zur weiteren Behandlung vorliegen, so dass er sich ein ganzheitliches Bild machen kann.

Vor allem bei chronischen Krebserkrankungen sind die Übergänge zwischen Erstbehandlung, Folgebehandlungen und Nachsorge nicht immer eindeutig trennbar. In diesem Fall wird anstatt des Nachsorgebegriffes eher von Verlaufskontrolle gesprochen.8

Ob Nachsorge oder Verlaufskontrolle, wichtig ist, dass der Patient trotz der Krankheit in der Lage ist, die Anforderungen des Alltagslebens so gut wie möglich zu bewältigen. Niemand soll das Gefühl haben, aufgrund einer Krebserkrankung von wichtigen Dingen des Lebens ausgeschlossen zu werden.

  1. https://www.dvfr.de/rehabilitation-und-teilhabe/reha-definition-der-dvfr/, zuletzt abgerufen am 04.03.21.
  2. https://www.brustkrebszentrale.de/leben/reha-und-nachsorge/, zuletzt abgerufen am 04.03.21.
  3. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Medizinische-Reha/Onkologische-Reha/onkologische-reha.html, zuletzt abgerufen am 04.03.21.
  4. https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/krebsarten/brustkrebs/leben-mit-brustkrebs/rehabilitation.html, zuletzt abgerufen am 04.03.21.
  5. http://krebsgesellschaft-sachsenanhalt.de/informationen/rehabilitation/, zuletzt abgerufen am 04.03.21.
  6. https://www.qualitaetskliniken.de/reha-haeufige-fragen/reha-anspruch/, zuletzt abgerufen am 11.03.21.
  7. https://www.krebsinformationsdienst.de/leben/alltag/rehabilitation-nach-krebs.php, zuletzt abgerufen am 04.03.21.
  8. Deutsche Rentenversicherung. Rehabilitation nach Tumorerkrankungen. 15. Auflage 08/2020. Abrufbar unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/rehabilitation_nach_tumorerkrankungen.html.
  9. https://www.vdk.de/ov-voehringen-bergfelden/ID169667?dscc=ok, zuletzt abgerufen am 11.03.21.
  10. https://www.krebshilfe.de/informieren/ueber-krebs/onkologische-nachsorge/, zuletzt abgerufen am 08.03.21.
  11. https://www.krebsinformationsdienst.de/behandlung/nachsorge.php, zuletzt abgerufen am 08.03.21.
  12. https://www.krebsgesellschaft.de/onko-internetportal/basis-informationen-krebs/krebsarten/brustkrebs/leben-mit-brustkrebs/nachsorge.html, zuletzt abgerufen am 08.03.21.
  13. https://www.aok-bv.de/presse/dpa-ticker/index_17963.html, zuletzt abgerufen am 08.03.21.

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